Rechtliches
Allgemeine Nutzungsbedingungen
Für die Nutzung von kamptaler.at und des Freitags-Newsletters.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Website kamptaler.at sowie aller darauf basierenden Dienste (insbesondere des Newsletters).
2. Unentgeltlicher Dienst
Die Nutzung der Website und das Abonnement des Newsletters sind kostenlos. Es besteht kein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit, bestimmte Inhalte oder eine bestimmte Erscheinungsfrequenz.
3. Inhalte & Quellen
Wir kuratieren Inhalte aus öffentlich zugänglichen regionalen Quellen sowie aus eigener redaktioneller Arbeit. Externe Verlinkungen erfolgen auf Originalquellen; deren Inhalte verantworten die jeweiligen Betreiber. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.
4. Newsletter
Die Anmeldung erfolgt freiwillig und im Double-Opt-in-Verfahren über unseren Versanddienstleister Beehiiv. Eine Abmeldung ist jederzeit über den Link am Ende jeder Ausgabe oder per E-Mail an mario@kamptaler.at möglich.
5. Haftungsbeschränkung
Wir haften nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Inhalte werden ohne Gewähr bereitgestellt.
6. Urheberrecht
Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Verlinkungen auf unsere Beiträge sind ausdrücklich gestattet. Vervielfältigung, Übernahme oder Wiederveröffentlichung - auch in Auszügen - bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
7. Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
8. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis das sachlich zuständige Gericht in Wien. Für Verbraucher gelten zwingende abweichende gesetzliche Bestimmungen.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt jene wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.